Ablauf

UmweltDirektInvestment

Wie ist der Ablauf?

Im Folgenden wird Ihnen ein möglicher Verfahrensablauf skizziert, des Weiteren erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Phasen.

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    Kontaktaufnahme

    Sie melden sich per Kontaktformular, per Telefon, Email oder Post bei uns und übersenden uns eine Kopie Ihres Vertrages/Ihrer Verträge.

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    Sichtung und Kostenangebot

    Ihre Unterlagen werden gesichtet. Sie erhalten von uns einen Vorschlag für die einzelnen Stufen unserer Tätigkeiten, einschließlich eines Kostenangebotes. Sie könne uns auf dieser Grundlage durch Rücksendung der beigefügten Vollmacht beauftragen.

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    Verfahrensanmeldung

    Soweit in Bezug auf ihre Anlage bereits ein Insolvenzverfahren anhängig ist, muss Ihr Anspruch als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Diese Tätigkeit übernehmen wir für Sie. Die Forderungsanmeldung muss rechtlich korrekt erfolgen, insbesondere ist zwischen vertraglichen Ansprüchen, etwaigen Herausgabeansprüchen und Ansprüchen auf Schadensersatz zu unterscheiden

    Bitte beachten Sie: Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Vertreter, weil er die Interessen der insolventen Gesellschaft wahrnimmt. Er prüft keine Schadensersatzansprüche, wenn Sie nur eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten. Das Insolvenzverfahren dauert erfahrungsgemäß viele Jahre, in denen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche - z. B. Gründer, Geschäftsleitung, Wirtschaftsprüfer - verjähren.

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    Prüfung und Begleitung

    Diese Schadensersatzansprüche prüfen und verfolgen wir für Sie, parallel zu einer eventuellen Vertretung im Insolvenzverfahren.

    Die Kanzlei Mattil hat das erste erfolgreiche Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) durchgeführt, bei dem die Anleger ihr Geld erhalten haben (KAP 1/07, Musterentscheid vom 30.12.2011). RA Mattil ist bereits ein Dutzend Mal als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages im Zusammenhang mit Finanzmarktgesetzen angehört worden, u.a. im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes, der Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts, Umsetzung der AIFM-Richtlinie (siehe hierzu: mattil.de/de/anwaelte/peter-mattil).

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    Schadenswiedergutmachung

    Falls außergerichtliche Maßnahmen nicht zur freiwilligen Schadenswiedergutmachung führen, werden wir eine Strategie vorschlagen, wie Ihre Ansprüche gerichtlich oder im Wege einer Schlichtung/Mediation durchgesetzt werden können. Wir werden hierzu eine für alle Mandanten optimale Lösung entwickeln, wie z.B. ein Musterverfahren, Pilotverfahren, Güteverfahren oder einer Art „Sammelklage“. Bevor wir derartige Maßnahmen in die Wege leiten, werden wir Sie wiederum gesondert anschreiben, die damit verbundenen Kosten erläutern und einen neuen Auftrag von Ihnen benötigen.

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