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Wichtiger Hinweis: Die UDI Festzins VI hat die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
In einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen geführten Berufungsverfahren hat das OLG Dresden mit aktuellem Urteil vom 28.03.2024 (Az.: 8 U 1870/23) den früheren Geschäftsführer der UDI-Gesellschaften zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Der Beklagte haftet wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung. Als Geschäftsführer der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG hat er die zahlreichen Fehler im Anlageprospekt zu verantworten.
Der Prospekt war nicht geeignet, die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage aufzuklären. Insbesondere wurden im Prospekt nicht die mit einem Nachrangdarlehen verbundenen gesteigerten Risiken dargestellt, wie etwa, dass der der Darlehensgeber keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta hat und er in der Insolvenz hinter alle nicht nachrangigen Gläubiger zurücktritt. Der qualifizierte Rangrücktritt des Darlehensgebers bewirke demnach auch eine Wesensänderung der Geldhingabe vom typischen Darlehen hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion, ohne dass dem Darlehensgeber jedoch Kontroll- oder Mitwirkungsrechte an den Geschäften eingeräumt würden. Die BaFin habe bereits 2009 die besondere Gefährlichkeit des spezifischen Nachrangdarlehens zum Ausdruck gebracht. Insgesamt bestehe eine gesteigerte Gefahr für einen Totalverlust des eingesetzten Geldes, was dem Anleger aber durch die Lektüre des Prospekts nicht bewusst werde.
Dem Beklagten gelang es nicht die Kausalitätsvermutung zwischen Aufklärungsmängeln und Anlageentscheidung durch richterliche Befragung des Anlegers zu widerlegen. Er muss dem Anleger das eingesetzte Kapital abzüglich der geleisteten Zinszahlungen erstatten. Auch die außergerichtlichen Kosten sind dem Anleger zu ersetzen.
Mit Datum vom 26.04.2022 und 02.05.2022 hat das Amtsgericht Leipzig (Az.: 401 IN 2361/21 und Az.: 401 IN 2365/21) über das Vermögen folgender Gesellschaften aus der „UDI-Gruppe“ das Insolvenzverfahren eröffnet:
Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde erneut Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 14.06.2022 anmelden.
Die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.
Schließlich wurde mit Datum vom 18.05.2022 beim Amtsgericht Leipzig ( Az.: 401 IN 800/22) über das Vermögen der te Solar Sprint IV GmbH & Co KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet – es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch für die te Solar Sprint IV GmbH & Co KG das Verfahren endgültig eröffnet wird und Forderungen anzumelden sind.
Herr Rechtsanwalt Peter Mattil wurde wie zu vor schon bei einigen der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan.
Insolvenzverwalter dieser Verfahren ist ebenfalls Dr. Wallner; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden.
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Mit Datum vom 26.04.2022 hat das Amtsgericht Leipzig (Az.: 401 IN 2361/21) über eine weitere Gesellschaft aus der „UDI-Gruppe“ das Insolvenzverfahren eröffnet:
te Solar Sprint II GmbH & Co KG
Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde erneut Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 14.06.2022 anmelden; die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.
Rechtsanwalt Mattil wurde wie zu vor schon bei einigen der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan.
Insolvenzverwalter dieser Verfahren ist ebenfalls Dr. Wallner; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden; die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.
Mit Datum 05.04.2022 hat die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Leipzig (401 IN 665/22) gestellt, was zur Verhängung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen führte.
Dem vorausgegangen war die Anordnung der BaFin vom 24.03.2022 zur sofortigen Einstellung des von der UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, dem am 13.04.2022 die Veröffentlichung der BaFin nach § 11a Absatz 1 VermAnlG folgte.
Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden und wurden auch hierbei sowie bei der Vertretung im Insolvenzverfahren durch die Kanzlei Mattil unterstützt.
Rechtsanwalt Mattil wurde vom Insolvenzgericht bereits bei einigen Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan.
13.07.2021
mex. das marktmagazin vom 07.07.2021
RA Peter Mattil, RA Eva-Maria Ueberrück, Minute 43:50
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG ->08.06.2021
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der te energy sprint I GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG ->08.06.2021
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG ->08.06.2021
08.06.2021
08.06.2021
18.05.2021
Die negativen Schlagzeilen um die UDI-Gruppe reißen derzeit nicht ab.
Wie jetzt bekannt wurde, hat die te management GmbH mit Sitz in Aschheim am 02.06.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Nach eigenen Angaben der te management GmbH wurde dieser Schritt kurzfristig notwendig, nachdem man sich mit einem Gläubiger nicht auf einen Aufschub einer Darlehensrückzahlung einigen konnte. Zudem sei die finanzielle Lage aufgrund der Corona-bedingt stockenden Verkaufsverhandlungen bei Hotelimmobilien ohnehin angespannt.
Die Insolvenz der te management GmbH hat bereits jetzt Auswirkungen auf die UDI-Gruppe und ihre Emittentinnen von Nachrangdarlehen. Denn die te management GmbH ist Komplementärin und Geschäftsführerin diverser Nachrangdarlehenskonstruktionen. Es besteht also die Gefahr, dass es durch die Insolvenz bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die te management GmbH und die mit ihr verbundenen Projektgesellschaften kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte wiederum negative Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Emittentinnen.
So sind bereits jetzt fünf Emittentinnen zur Veröffentlichung einer Meldung § 11a VermAnlG verpflichtet. Die Pflicht zu einer Meldung nach § 11a VermAnlG besteht immer dann, wenn aufgrund einer Tatsache die sich auf die emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Anlegern erheblich beeinträchtigt werden. D.h. die Insolvenz der te management GmbH beeinträchtigt bereits jetzt die Zahlungsfähigkeit diverser Emittentinnen gegenüber ihren Anlegern. Konkret handelt es sich dabei um folgende Emittentinnen:
Welche Auswirkungen die Insolvenz der te management GmbH in Zukunft auf die UDI-Gruppe noch haben wird, lässt sich nur erahnen.
Nach dem Insolvenzantrag der te management GmbH, hat die UDI auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, selbst von der Insolvenz überrascht worden zu sein. So habe die UDI-Gruppe noch Ende April eine positive Prognose für die Emittentinnen UDI Immo Sprint Festzins I und UDI Immo Sprint Festzins II erhalten mit der Zusage einer zeitnahen Zahlung von Zinsen und Tilgung der Immobilienprojekte der te management-Gruppe ausgereichten Geldern. Auch wenn die UDI-Gruppe grundsätzlich von der Werthaltigkeit der Immobilenprojekte der te management-Gruppe ausgehe, so müsse die neue Situation laut Geschäftsführer Rainer Langnickel analysiert und die Möglichkeit geprüft werden, die Forderungen der Emittentinnen gegenüber der te management GmbH und ihren Projektgesellschaften durchzusetzen.
Die Insolvenz der te management GmbH lässt darauf schließen, dass viele UDI-Kapitalanlagen sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden und ein gutes Ende kaum vorstellbar ist. Anleger der UDI-Gruppe müssen sich darauf einstellen, dass ihre angelegten Gelder komplett oder teilweise verloren sein könnten.
Wenn Sie sich die Chance sichern wollen, Ihre Forderungen zurückzuerhalten, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen. Wir vertreten bereits seit längerer Zeit zahlreiche UDI-Anleger und können bereits erste Erfolge verbuchen. Für weitere Anlagerinfos und mögliche nächste Schritte zur Verfolgung Ihrer Ansprüche, registrieren Sie sich gerne kostenfrei auf unserer Hompage. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
10.06.2021
Der Gläubigerausschuss wird von dem Insolvenzgericht eingesetzt und dient der Beratung und Kontrolle des Insolvenzverwalters , § 69 InsO.
08.06.2021
Die Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.4.2021 angeordnet. RA MATTIL wurde in den Gläubigerausschuss berufen. Der Gläubigerausschuss wird von dem Insolvenzgericht berufen und hat die Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu kontrollieren und zu beraten, § 69 InsO.. Die Anleger der UDI Festzins Gesellschaften werden ein Schreiben mit weiteren Informationen und Vorschlägen erhalten. Wenden Sie sich an die Kanzlei MATTIL , die bereits UDI Anleger vertritt und Sie zu dem weiteren Vorgehen berät.
30.04.2021
Landgericht München tendiert zu Gunsten eines UDI-Anlegers
03.12.2020
Am 4. Februar 2020 eröffnete das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH (Aktenzeichen 1542 IN 70/20); bis vor einigen Wochen firmierte die Gesellschaft unter dem –wohl bekannteren- Namen `MEP Solar Miet & Service III GmbH´; sie gehörte vor kurzem noch zur MEP-Gruppe von Konstantin Strasser. Insbesondere Anleger der UDI-Produkte te solar Sprint II, III und IV sind betroffen und müssen um ihr eingesetztes Geld bangen; das Geld der Festzins-Anleger ist bei der insolventen Projektgesellschaft zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen verwendet worden; noch in den Produktunterlagen wurde mit dem angeblich erfolgreichen und langjährig erfahrenen Partner „MEP“ geworben. Rund 8.500 Privathaushalte haben ein Mietmodell als „Rundum-Sorglos-Paket“ unterzeichnet. Auch sie dürften spätestens mit der Insolvenz von einem der MEP-Unternehmen nicht mehr sorglos sein. Inwieweit weitere UDI-Gesellschaften und Anlagen in Mitleidenschaft gezogen werden und ob diese Insolvenz den Anfang einer „Welle“ darstellt, ist derzeit noch nicht abzusehen.
12.02.2020
Die te management Gruppe aus München hat große Teile der UDI-Gruppe übernommen und plant durch Investitionen in die Unternehmensgruppe, das Angebot an Investitionsmöglichkeiten auszubauen. Neben den bereits von UDI vertriebenen Vermögensanlagen sollen dann auch Wertpapiere wie Anleihen angeboten werden. Schon im Frühjahr sollen die Änderungen unter einer neuen Marke sichtbar werden. Nicht vom Kaufübergang umfasst ist die UDI Bioenergie GmbH, ein Projektentwickler und Betreiber von Bioenergieanlagen mit einem Portfolio von 18 Bioenergieanlagen in Deutschland und Italien.
17.01.2019
Bei insgesamt 14 Projektgesellschaften (neben der bereits insolventen UDI Biogas Otzber-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG), in die verschiedene UDI-Emittentengesellschaften (insbesondere durch die Vergabe von Nachrangdarlehen) investiert haben, mussten im Jahr 2017 in großem Umfang Abschreibungen vorgenommen werden, d.h. die Nachrangdarlehen haben im Schnitt rund 50 % an Wert verloren. Davon betroffen sind u.a. Anleger, die investiert haben in Nachrangdarlehen der Emittentengesellschaften
17.01.2019
Die Vermögensanlage te Solar Sprint wurde mit einer Verzögerung von 3 Monaten ausgezahlt, bei dem nicht termingerecht zurückbezahlten Nachrangdarlehen bei der te Solar Sprint II GmbH & Co.KG wurde zunächst eine (verspätete) Rückzahlung im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, nunmehr ist UDI auch hier „zurückgerudert“ und es bleibt unsicher, ob und falls ja, wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.. Für die Investition wurde in die MEP-Gruppe investiert, deren Geschäftsmodell allerdings nicht funktionierte. Auch diese Organisationsdefizite hätten UDI bekannt sein müssen und werfen Fragen auf. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG ist die nächste Gesellschaft in dieser Liste. Auch hier ist das Ende 2018 fällige Anlegerkapital nicht zurückbezahlt worden.
17.01.2019
Am 17.01.2019 hat die te Solar Sprint IV GmbH & Co.KG eine Mitteilung nach § 11a Abs 1 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht. Die Abgabe einer solchen Mitteilung ist verpflichtend für einen Emittenten von Vermögensanlagen, wenn ein nicht öffentlichter Umstand passiert, der geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. So liegt der Fall bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co.KG; Anleger müssen hier mit Zahlungsausfällen bis hin zum Totalverlust ihres Investments rechnen.
17.01.2019
Gleichzeitig sinken bei noch laufenden Anlagen die tatsächlich ausgeschütteten Zinsen deutlich unter ihren versprochenen Wert. Gleich bei 8 verschiedenen Zinspapieren wurden die versprochenen Zinsen zwar in den ersten Jahren vollständig ausgezahlt, jedoch sanken die ausgezahlten Zinsen seit 2016 schlagartig von versprochenen 5,25%-6,5% je nach Papier auf teilweise nur noch 1,06%. Betroffen sind die Papiere UDI Energie Festzins II, III, IV, V, VI, VII sowie UDI Genussrecht Nr. 1 und Nr. 2.
17.01.2019
Die in 2008 bzw. 2009 von UDI emittierten Fonds TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG sowie UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co KG stecken ebenfalls in Schwierigkeiten. Die laufenden Kosten werden seit Jahren nur noch durch Kapital aus anderen UDI-Produkten gedeckt. Dies meist durch die Ausreichung von Nachrangdarlehen, die inzwischen jedoch bei unter 10 % ihres Wertes liegen. Die Anteile der Kommanditisten sind ebenfalls -per Ende 2017 und unter Zugrundelegung der NAV Betrachtung- wertlos. Es besteht die Gefahr einer massiven Überschuldung, die sich indirekt auch negativ auf andere UDI-Produkte auswirken könnte.
17.01.2019
Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co.KG hat am 15. Juni 2018 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Nürnberg gestellt. Einige Tage danach veröffentlichte UDI zwei Mitteilungen gemäß § 11a Abs 1 des Vermögensanlagengesetzes. Diese sind verpflichtend für einen Emittenten von Vermögensanlagen, wenn ein nicht öffentlicher Umstand passiert, der geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Ob UDI diese Umstände wie vom Gesetz gefordert „unverzüglich“ veröffentlicht hat oder mit schuldhaftem Verzögern, um die Probleme vor den Anlegern zu verbergen, ist fraglich. Denn schon seit Jahren kämpfte UDI mit massiven Problemen bei der insolventen Projektgesellschaft.
17.01.2019
Die Vermögensanlage te Solar Sprint wurde mit einer Verzögerung von 3 Monaten ausgezahlt, bei dem nicht termingerecht zurückbezahlten Nachrangdarlehen bei der te Solar Sprint II GmbH & Co.KG wurde zunächst eine (verspätete) Rückzahlung im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, nunmehr ist UDI auch hier „zurückgerudert“ und es bleibt unsicher, ob und falls ja, wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.. Für die Investition wurde in die MEP-Gruppe investiert, deren Geschäftsmodell allerdings nicht funktionierte. Auch diese Organisationsdefizite hätten UDI bekannt sein müssen und werfen Fragen auf. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG ist die nächste Gesellschaft in dieser Liste. Auch hier ist das Ende 2018 fällige Anlegerkapital nicht zurückbezahlt worden.
Laut den 11a-Mitteilungen sind von der Insolvenz sind Anleger der Kapitalanlagen UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins IV betroffen und der Totalverlust ihrer Investition ist nicht ausgeschlossen. Aber auch noch weitere andere UDI-Produkte haben Geld in die insolvente Projektgesellschaft gesteckt. Dazu zählen UDI Energie Festzins VII, UDI Energie Festzins VIII und UDI Energie Festzins IX. Hier hat UDI keine öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz vorgenommen.
17.01.2019
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20 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt MATTIL ist im Bereich der Direktinvestments der wohl erfahrenste Anwalt in Deutschland. Herr Mattil ist im Gläubigerausschuss bei zahlreichen insolventen Anlagegesellschaften
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Die Kanzlei MATTIL hat über 20 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz.
Im Gläubigerausschuss bei zahlreichen insolventen Anlagegesellschaften
Erstes erfolgreiches Musterverfahren in Deutschland, geführt von Kanzlei MATTIL (KAP 1/07 v 30.12 11).
Umfassende und 20jährige Erfahrung mit Kapitalanlagen aller Art, insbesondere Fonds und Zinspapiere
Klare und verlässliche Vereinbarung bezüglich der Gebühren (Kostentransparenz).
Zum dritten Mal in Folge: Beste Kanzlei in Deutschland im Kapitalanlagenrecht (Handelsblatt/Best Lawyers 2015-2017).
Soweit Insolvenzverfahren anhängig sind, können Sie Ihre Ansprüche anmelden und hoffen, dass eine gewisse Quote für Sie übrig bleibt. Ein Insolvenzverfahren dauert selten unter 10 Jahren, so dass der endgültige Schaden erst dann beziffert werden kann. Wir haben Insolvenzverfahren erlebt, die 14 Jahre dauerten und eine Quote von Null für die Anleger erbrachte. Das Problem: Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung, Initiatoren, Gründer, Wirtschaftsprüfer, etc. unterliegen einer Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis von Pflichtverletzungen (in der Regel also ab Insolvenz). Diese 3 Jahre gehen schnell vorbei.
Schadensersatzansprüche können gegen diejenigen Personen und Verantwortlichen geltend gemacht werden, die das Unternehmen gegründet, geleitet oder deren Geschäftstätigkeit unterstützt und bestätigt haben, wie z. B. durch Wirtschaftsprüfertestate. Die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Haftung werden wir für Sie prüfen und gegebenenfalls geltend machen.
Soweit Aufsichtsräte und sonstige Kontrollorgane vorhanden sind, ist zu prüfen, inwieweit diese als weitere Verantwortliche, die Kontroll- und Überwachungspflichten haben, der Haftung unterliegen. Nach ständiger Rechtsprechung haftet ein Aufsichtsrat dem Anleger direkt auf Schadensersatz, wenn das Geschäftskonzept nicht ausreichend überprüft wird.